Lebenshilfen fordern Corona-Bonus vom Land

Die mittelhessischen Lebenshilfen stellen in einer gemeinsamen Presseerklärung noch einmal klar, dass Beschäftigte der Behindertenhilfe bei der Vergabe einer Corona-Prämie nicht ein weiteres Mal übergangen werden dürfen. Diesmal richtet sich die Forderung an das Land Hessen.

„Es gibt keinen Grund, warum Beschäftigte der Behindertenhilfe erneut keine Corona-Prämie erhalten sollen“, heißt es darin etwa. „Sie wurden von der Politik schon 2020 schlicht vergessen, nun soll sich das wiederholen. Das ist ein Skandal, auf den wir als  jetzt erneut gemeinsam aufmerksam machen und nach dem Bund nun das Land Hessen zum Einlenken auffordern.“

Die Pressemeldung verfassten die Vorstände und Geschäftsführungen der Lebenshilfen aus Gießen (Dirk Oßwald), Marburg (Roland Wagner und Horst Viehl), Dillenburg (Dr. Oliver Schmitzer und Dirk Botzon), Limburg (Elisabeth Gerheim und Frank Strotmann), Wetzlar-Weilburg (Thomas Bauer) sowie Wetterau (Thomas Mächtle) gemeinsam. Die Sprecherinnen und Sprecher der sechs Lebenshilfen vertreten über 4000 betroffene Hauptamtliche und betreuen über 7000 Menschen mit Behinderung in der Region, viele davon rund um die Uhr.

Ihren Appell richteten die Chefs der Sozialverbände bereits im Januar an die Bundespolitik, die kürzlich erneut eine Corona-Prämie als Pflege-Bonus in Höhe von bis zu 3000 Euro nur für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen beschlossen hat. „Tatsächlich hatte unser Appell und der anderer Verbände gefruchtet: Kabinett und Koalition in Berlin haben sich mit dem Thema beschäftigt und politischen Willen gezeigt. Es stellte sich aber heraus, dass für die Finanzierung der Behindertenhilfe die Bundesländer zuständig sind“, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Deshalb richtet sich die Forderung nun gezielt an Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und die Fraktionen im hessischen Landtag, damit den vielen Tausend Beschäftigten der Behindertenhilfe in Hessen analog der Bundesregelungen ein Corona-Bonus zukommt.

Die Corona-Pandemie habe die Beschäftigten in der Behindertenhilfe mindestens so stark belastet wie deren Kollegen in der Alten- und Krankenpflege, weil ihre Klientel vielfach die Maßnahmen und Einschränkungen oft nicht verstehen und entsprechend reagiere. Für Wohnstätten, Werkstätten, Tagesförderstätten und Frühförderstellen gelten bis heute zudem extreme Einschränkungen, die die Arbeit zusätzlich körperlich und psychisch belasten.

„Unser Personal war und ist auch in der vierten Welle maximal gefordert. Zusätzlich zur Pandemie ist dieser Bereich extrem durch den Fachkräftemangel betroffen. Viele Stellen sind unbesetzt. Viele Kolleginnen und Kollegen sind körperlich und psychisch am oder über dem Limit.“

Für die Vorstände der mittelhessischen Lebenshilfen besteht kein Zweifel: „Wir wissen, was unser Personal tagtäglich leistet. Unsere Einrichtungen und Dienste sind in jeder Hinsicht mit Altenpflegeheimen vergleichbar, deshalb fordern wir die gleiche Anerkennung durch die Politik.“